§1 Allgemeines
Die nachfolgenden Bedingungen sollen die Rechtsbeziehungen zwischen den Fotomodellen, Fotomodellagenturen und jeweiligen Kunden verbindlich regeln, soweit im
Einzelfall nicht ausdrücklich abweichende Vereinbarungen von uns getroffen werden. Unsere Agentur und die von uns vertretenen Fotomodelle und Kunden sollen vor branchenunüblichen Erwartungen und
Forderungen geschützt werden.
§2 Aufnahmekriterien
Die Entscheidung über die Aufnahme oder Ablehnung eines Models ist die alleinige Entscheidung von Fancy Models. Fancy Models muss keinerlei Rechtfertigung für
die Ablehnung eines Models übernehmen. Die Ablehnung eines Models ist dem Team von Fancy Models überlassen und bedarf keines weiter aufgeführten Grundes. Der Grund kann jedoch auf Anfrage
des Models gerne genannt werden. Bei Minderjährigen wird die Zustimmung des gesetzlichen Vetreters zur Bewerbung vorausgesetzt.
§3.0 Copyright der Bewerbungsfotos / Datenschutz der Bewerbung
Alle Rechte an den, für die Bewerbung benötigten Fotos, bleiben allein bei der Bewerberin / dem Bewerber. Bilder und Daten werden nur intern genutzt und
nur in dem Umfang, der für eine Entscheidung nötig ist. Im Falle einer Absage oder auf direkten Wunsch, wird alles unwiederruflich gelöscht.
§3.1 Copyright der Bilder, nach Zusage
Bei beidseitiger Zusage bestätigt das Model, dass das Copyright zur Verwendung und Veröffentlichung des Bildmaterials bei dem jeweiligen Model liegt und Fancy Models das Recht hat, das Bildmaterial zum Zweck der Vermittlung des jeweiligen Models zu veröffentlichen. Es ist Fancy Models nicht zumutbar zu prüfen, ob das Copyright im jeweiligem Fall vorliegt. Eine Zuwiderhandlung und Copyrightverletzung durch Upload von geschütztem Bildmaterial ist in vollem Umfang dem jeweiligen Model zuzuschreiben. Fancy Models haftet nicht für Copyrightverletzungen jeglicher Art, da das Bildmaterial eigenhändig von dem jeweiligen Model ausgewählt und zur Bereitstellung u. Veröffentlichung hochgeladen wurde. Fotos und Arbeiten, die beim jeweiligen Auftrag erstellt worden sind, unterliegen dem Copyright des jeweiligen Auftraggebers. Das Model verzichtet hierbei - falls nicht anders geregelt - auf weitergehende Rechte an den Bildern.
§4 Datenschutzhinweis
Der Schutz der Privatsphäre und Ihrer personenbezogenen Daten ist für uns ein wichtiger Aspekt, er beeinflusst, wie wir unsere Geschäftaktivitäten konzipieren und
umsetzen. Unsere Datenschutzpraxis steht im Einklang mit den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie weiterer Vorschriften des Datenschutzes im Internet. Wir erheben
personenbezogene Daten über Sie nur mit Ihrem Wissen bzw. Ihrer Zustimmung. Diese werden nur für interne Zwecke erhoben, verarbeitet und genutzt. Wir haben weitreichende Sicherheitsbestimmungen
und - Maßnahmen umgesetzt, um die bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten vor Zerstörung und Verlust zu schützen. Wir geben personenbezogene Daten nicht an Dritte weiter. Sie haben das
Recht, auf Antrag unentgeltlich Auskunft die über Sie gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Ferner haben Sie das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, Sperrung und Löschung. Wenn
Sie innerhalb unseres Internetangebotes Seiten und Daten abrufen oder Daten über sich eingeben, so weisen wir darauf hin, dass die Datenübertragung über das Internet ungesichert erfolgt.
§7 Widerrufsrecht / Kündigung
Die Bewerbung bei Fancy Models kann jederzeit rückgängig gemacht werden. Hierfür reicht die einfache Versendung einer Email.
BUCHUNGSBEDINGUNGEN
Die Buchungsbedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen dem Model und dem Auftraggeber bei einer Modelbuchung.
§1 Buchungsgrundlagen
(1) Die Agentur gibt Erklärungen gegenüber dem Kunden im Namen und im Auftrag des Fotomodells ab. Als Kunde gilt derjenige, der bei der Agentur bucht, soweit nicht
ausdrücklich bei der Buchung etwas anderes vereinbart wird.
(2) Kunde -Agentur : Der Kunde schuldet der Agentur das Model-Honorar. Die Höhe wird vorab schriftlich niedergelegt. Fancy Models stellt seinen Kunden in der
Regel für die Vermittlung eine Agenturprovision in Rechnung. Sofern nicht anders vereinbart, beträgt diese 20% des vereinbarten Model-Honorars . Jegliche Haftung der Agentur aus dem vermittelten
Rechtsverhältnis ist ausgeschlossen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen gegen das Model mit dem Provisionsanspruch der Agentur aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu
machen.
(3) Der Kunde schuldet das Model-Honorar auch für Folgebuchungen, solange das Model sich von der Agentur vertreten lässt, Direktbuchungen unter Umgehung der Agentur
sind unzulässig. Bei Zuwiderhandlung fordert Fancy Models eine Ausfallentschädigung in Höhe des gesamten Honorars.
(4) Bei Buchungen von Minderjährigen Models ist immer zwingend die Absprache und die Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten erforderlich.
(5) Datensätze wie Maße, Konfektionen , Größe etc. werden durch das Model selbst gepflegt.
Änderungen können selbständig durch das Model vorgenommen werden. Ausgenommen davon sind die Fotos in der Sedcard, diese werden durch die
Agentur auf aktuellen gehalten. Der Kunde kann aber vor jedem Shooting ein aktuelles Polaroid anfordern .
§2 Buchungsmodalitäten
(1) Festbuchungen
Festbuchungen sind für beide Seiten verbindlich. Sie sind auf Verlangen des Kunden durch die Agentur unverzüglich schriftlich zu bestätigen unter Angabe der
wesentlichen Einzelheiten.
(2) Wetterbuchungen
Wetterbedingte Buchungen sind nur am Aufenthaltsort des Models möglich und müssen ausdrücklich als solche bezeichnet werden. Soweit nicht anders vereinbart, handelt
es sich hierbei um Schönwetterbuchungen. Liegen die Wetterbedingungen nicht vor oder ist die Wetterlage unklar, kann der Kunde die Buchung gegenüber der Agentur bis spätestens 24 Stunde vor dem
vereinbarten Arbeitsbeginn absagen.
§3 Annullierung
(1) Eine Festbuchung kann aus wichtigem Grund annulliert werden. Einen wichtigen Grund zur Annullierung stellen auch Umstände dar, die eine Durchführung der
Festbuchung wirtschaftlich unzumutbar machen. Die Annullierung ist der Agentur unverzüglich mitzuteilen.
(2) Die Annullierung hat so viele Werktage vor Arbeitsbeginn zu erfolgen, wie Arbeits- und Reisetage gebucht worden sind, mindestens jedoch drei
Werktage.
(3) Erfolgt die Annullierung vor 12 Uhr mittags, so ist dieser Tag bei der Berechnung mitzuzählen. Samstag und Sonntag sind keine Werktage, es gilt deutsche
Zeitrechnung.
(4) Erfolgt die Annullierung durch den Auftraggeber nicht innerhalb der o.g. Annullierungsfristen, werden die Modelgage, sowie die Vermittlungsprovision in vollem
Umfang fällig.
(5) Erfolgt die Annullierung durch das Model, wird die Agentur sich nach besten Kräften bemühen, gegebenenfalls unter Einschaltung anderer Agenturen, für den Kunden
einen adäquaten Ersatz zu finden. Falls das Model zum Drehtag nicht erscheint, werden die Ersatzkosten für ein anderes Model, sowie mögliche Produktionskosten vollständig vom jeweiligen Model
getragen.
(6) Das Model hat am Drehtag zur vereinbarten Zeit am vereinbarten Ort zu erscheinen. Falls das Model aus vertretbaren Gründen nicht erscheinen kann, hat das Model
Fancy Models und den Auftraggeber mind. einen Tag vor Beginn des Einsatzes zu informieren und ein ärztliches Attest vorzulegen.
Die Kosten für vorbezahlte Tickets wie Flüge und Bahnfahrte so wie Hotels, muss das Model
dann über die eigene Versicherung oder selbst erstatten.
§4 Zahlungskonditionen
Das Honorar für die Buchung zuzüglich Spesen wird umgehend nach Ablauf der Produktion fällig. Der Auftraggeber erhält von Fancy Models nach der Produktion eine
Rechnung über das Modelhonorar und die entsprechende Agenturprovision. Das Model-Honorar einschließlich Ausfallhonorar, Reisetageersatz und Reisespesen, sowie die Vermittlungsprovision werden in
Landeswährung oder in EURO zum Ankaufkurs bezahlt, die übrigen Zahlungen haben in EURO zu erfolgen. Das Model wird erst nach erfolgreicher Zahlung des Auftraggebers direkt
von Fancy Models bezahlt. Fancy Models haftet nicht für evtl. Zahlungsausfälle des Auftraggebers. Die Gage wird vor dem Auftrag mit Fancy Models vertraglich geregelt, nachträgliche Verhandlungen sind unzulässig. Finanzielle Absprachen werden nur mit Fancy
Models als Agentur getroffen, Nebenabreden bestehen nicht und sind unzulässig.
Bei erstmaliger Buchung eines Models wird die Kaution nach zuverlässiger Abwicklung des Auftrages zurück erstattet.
§5 Model - Honorar
(1) Tageshonorar
(2) Modetarif
Hierzu zählen sämtliche Aufnahmen von Bekleidung und zur Mode gehörenden Accessoires
(Nachtwäsche, Schmuck, Strümpfe, Schuhe, Frisuren, Brillen etc.), die in Verbindung mit Mode gestaltet werden, soweit es sich nicht um Werbung handelt.
(3) Sonderhonorar
Miederwaren, Tagwäsche, Akt, Konsumgüterwerbung, Werbung mit Aufnahmen zum Modetarif und Werbefilme bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
(4) Halbtags- und Stundenbuchungen
Das Model-Honorar bei Halbtagsbuchungen beträgt bei am Arbeitsort ansässigen Models 60% des Tageshonorars. Halbtagsbuchungen von anreisenden Models und
Stundenbuchungen bedürfen immer einer gesonderten Vereinbarung.
(5) Versicherungen und Steuern
Das Model verpflichtet sich alle notwendigen Versicherungen, sofern sie seine Tätigkeit als Model betreffen, selbst abzuschließen und dafür auch die Kosten zu
übernehmen. Sofern keine anders lautende Bestimmung besteht, arbeitet das Fotomodell als Nichtselbständiger und versteuert seine Honorare selbst über den Lohnsteuerjahresausgleich. Fancy
Models ist nicht verantwortlich für steuerliche Angelegenheiten des Modells.
(6) bei Krankheit insbesonders bei mehrtägigen Einsätzen ist sofort die Agentur und auch der Kunde vor Ort zu informieren
damit die Agentur eine Möglichkeit hat schnellst möglich ein Ersatzmodel vorzuschlagen.
§6 Reisekosten
Die Übernahme der Reisekosten der Models durch den Auftraggeber muss vorab vereinbart werden. Bei Anreise mit dem Auto gilt die von der Agentur festgesetzte
Kilometerpauschale welche sich an die gesetztliche anlehnt . Es kann auch einzeln vertraglich eine Pauschale vereinbart werden.
Als Anreiseort gilt die im Personalausweis gültige Adresse des Models bzw. der Sitz des Models.
Anreisen bis 50 KM hat das Model selbst zu tragen. Es kann auch der Fahrpreis der DB 2. Klasse
hin und zurück vereinbart werden.
Auch im Falle der Buchungsannulierung gem. §3 durch den Auftraggeber sind von diesem die nicht abwendbaren Reise- bzw. Stornierungskosten zu
übernehmen.
Bei am Arbeitsort ansässigen oder nicht angereisten Models werden Übernachtungs- und Anreisekosten nicht erstattet. Taxikosten werden, Halbtags- und
Stundenbuchungen ausgenommen, nur ab Stadtgrenze erstattet.
Das Model hat nach dem Einsatz alle relevanten Quittungen bei Fancy Models einzureichen.
Hierzu zählen Fahrkarten, Tankbelege,Taxiquittungen.
§7 Vermittlungsprovision vom Model
Fancy Models erhält für die Auftragsvermittlung vom Model keine Provision außer es gibt eine
anders lautende Vereinbarung.
Jegliche Kosten der Agentur sind im Preis, welcher mit dem Kunden vereinbart wird bereits enthalten.
§8 Arbeitszeit
(1) Bei einer Tagesbuchung beträgt die Arbeitszeit 8 Stunden, bei einer Halbtagsbuchung 4 Stunden. Soweit nicht anders vereinbart, dauert die Arbeitszeit einer
Tagesbuchung von 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr zzgl. einer Stunde Mittagspause.
(2) Die Arbeitszeit beginnt mit dem Eintreffen des Models am vereinbarten Arbeitsort beim Kunden zur vereinbarten Zeit. Vorbereitungszeiten wie Make-up und Frisur
zählen zur Arbeitszeit.
(3) Bei Überstunden oder sonstigen Missverständnissen ist umgehend der zuständige Ansprechpartner von Fancy Models zu kontaktieren und zu
informieren.
(4) Überstunden werden mit 15% des vereinbarten Tageshonorars pro Stunde vergütet. Eine Überschreitung der Arbeitszeit bis 45 Minuten wird aus Kulanz nicht
berechnet.
§9 Nutzungsrechte
(1) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden mit dem vereinbarten Fotomodellhonorar die Nutzungsrechte an den Aufnahmen ausschließlich dem genannten
Kunden unwiderruflich mit einer uneingeschränkten, zeitlich und örtlichen unbegrenzten Veröffentlichung sowie den Vertrieb für Werbezwecke jeglicher Art übertragen.(2) Nutzungsrechte werden erst
durch Zahlung des vereinbarten Entgelts eingeräumt. Jegliche Nutzung vor vollständiger Zahlung des vereinbarten Entgelts ist unzulässig.
§10 Reklamation
(1) Bei Reklamationen hat der Kunde umgehend die Agentur zu informieren und die Reklamationsgründe darzulegen. Es sind Polaroids zum Nachweis der Reklamation zu
erstellen. Sodann ist das Model ausdrücklich von seiner Arbeitspflicht zu entbinden.
Bei berechtigten Reklamationen, die vom Kunden nachgewiesen werden, entfällt jegliche Zahlungspflicht für dieses Model einschließlich Reisekosten.
(2) Bei schuldhafter Verspätung des Models (Verschlafen, verpasstes Flugzeug etc.) hat das Model entsprechend länger zu arbeiten. Ist dies aufgrund besonderer
Umstände nicht oder nur teilweise möglich, so verliert das Model seinen anteiligen Tageshonoraranspruch auf der Grundlage des Überstundenhonorars.
(3) Bei besonders risikoreichen Aufnahmen hat der Kunde eine entsprechende Versicherung für das Model abzuschließen. Ist der Agentur das einzugehende Risiko bei der
Buchung nicht ausdrücklich mitgeteilt worden, ist das Model berechtigt, seine Leistung zu verweigern und erhält ein Ausfallhonorar von 70 % des vereinbarten Gesamthonorars.
(4) Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet, sich während der Produktion um das Wohl des Models zu kümmern. Die individuellen Wünsche des Models müssen respektiert
werden.
(5) Weitergehende Ansprüche richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung des Models sowie seiner Agentur aus jedwedem Rechtsgrund ist
auf das zweifache Gesamthonorar beschränkt, ausgenommen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(6) Für Hairstyling und Make-up ist das Model nicht verantwortlich.
(7) Bei Krankheit des Models stellt die Agentur insoweit verfügbar in möglichst kürzester Zeit ein Ersatzmodel
§11 Abwerbung
Die Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig, Personen, welche an der Buchung zugrunde liegenden Arbeiten direkt oder indirekt beteiligt sind, weder für sich
selbst noch für Dritte abzuwerben.
Das Model verpflichtet sich jegliche Kontakte zu Kunden, welche unmittelbar
mit einem Auftrag zusammen stehen, zu kontaktieren oder anderweitig für eigene Zwecke zu nutzen.
Insbesondere darf die Anstellung oder die Inanspruchnahme von Dienstleistungen der von Fancy Models vermittelten Fotomodelle und anderen Personen, solange
diese sich von der Agentur vertreten lassen, sowie innerhalb einer darauf folgenden Frist von 1 Jahr nur in gegenseitigem schriftlichen Einverständnis erfolgen. Im Falle der Zuwiderhandlung gegen
die vorstehende Bestimmung droht der vertragsbrüchigen Partei eine Vertragsstrafe in Höhe von 10.000,00 EUR, mindestens aber 20% des Jahreshonorars des jeweiligen Models.
§12 Haftung
Eine Gewährleistung für ein bestimmtes Ergebnis ihrer Leistungen und der Leistungen der vermittelten Personen übernimmt Fancy Models nicht. Insbesondere haftet
Fancy Models nicht für Verluste, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter oder für alle sonstigen Folgeschäden. Ebenso haftet Fancy Models nicht,
wenn sie aus von ihr nicht zu vertretenden Gründen an der zeitgerechten oder sachgemäßen Erfüllung von in diesem Vertrag beschriebenen Leistungen auf irgendeine Weise gehindert wird und falls das
Model nicht den Erwartungen entspricht.
Fancy Models haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sofern es die Leistungen der Agentur selbst betreffen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist
ausgeschlossen. Fancy Models übernimmt grundsätzlich keinerlei Schadensersatz bei Verletzungen und Unfällen von Models, Kunden und Dritten, sowie bei Beschädigung oder Verlust von Dingen
dieser Personen. Bei besonders risikoreichen Aufnahmen hat der Kunde eine entsprechende Versicherung für das Model abzuschließen. Ist der Agentur das einzugehende Risiko bei der Buchung nicht
ausdrücklich mitgeteilt worden, ist das Model berechtigt, seine Leistung zu verweigern und erhält ein Ausfallhonorar von 70 % des vereinbarten Gesamthonorars. Weitergehende Ansprüche richten sich
nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung des Models sowie seiner Agentur aus jedwedem Rechtsgrund ist auf das zweifache Gesamthonorar beschränkt, ausgenommen bei Vorsatz und
grober Fahrlässigkeit. Fancy Models haftet nicht für Unfälle am Drehtag sowie für Unfälle bei An- und Abfahrt.
§13 Schlussbestimmungen
(1) Zwischen den Parteien dieser Buchungsbedingungen, Agentur, Model und Kunde, findet deutsches Recht Anwendung. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus der
Buchung im Zusammenhang mit Nutzungsrechten ist der Hauptsitz der Agentur.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, Änderungen oder Ergänzungen der Buchungen und Abweichungen von diesen Buchungsbedingungen nur nach vorheriger Absprache mit der
Agentur vorzunehmen und es zu unterlassen, das Model während der Arbeitstage zu Buchungsänderungen oder Buchungsergänzungen anzuhalten.
(3) Die Gültigkeit der Bestimmungen wird durch etwaige Ungültigkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. An Stelle einer unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige als
vereinbart, was dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken.